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KEKS ist transparent

Wir, KEKS e.V. Patienten- und Selbsthilfeorganisation für Kinder und Erwachsene mit kranker Speiseröhre, verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:

KEKS, Sommerrainstr. 61, 70374 Stuttgart gegründet mit Eintragung ins Vereinsregister am 31.05.1984.

Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (Stand 18.03.2021)

  • Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
  • Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
  • Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
  • Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
  • Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Dies trifft regelmäßig zu für Zuwendungen der Erika Reinhardt-Stiftung. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nur nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien, dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

KEKS wird von folgenden Krankenkassen und Firmen unterstützt:

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Die Selbsthilfebundesorganisation KEKS e.V. wurde von der `GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene´ im Jahr 2023 mit einem Betrag i.H.v. 65.000 €  gefördert.

Weitere Details findet ihr hier.

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